AGB YARD (Rabea Hüppi Fotografie)

YARD DAYLIGHT STUDIO (nachfolgend YARD genannt) mit Sitz in Rothenburg gehört zu Rabea Hüppi Fotografie. YARD arbeitet ausschliesslich zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers (nachfolgend AG genannt) erlangen keine Gültigkeit; eines ausdrücklichen Widerspruchs seitens YARD bedarf es insoweit nicht.

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Tätigkeiten, Vereinbarungen und Erbringungen von Dienstleistungen durch YARD, des Vermieters.

Termin- und Preisabsprachen im Rahmen des Mietprozesses sind ausschliesslich mit der Geschäftsleitung von YARD zu treffen. Aufträge (Vermietungen) werden rechtswirksam durch eine schriftliche Auftragsbestätigung seitens YARD bzw. des AG auf Basis des in Schriftform erstellten Kostenvoranschlags, der Buchung über das Online-Buchungstool oder der zuvor fernmündlich übermittelten Kostenschätzung. Eine Bestätigung per E-Mail ist ausreichend.

Mit der Buchung bzw. Inanspruchnahme einer Dienstleistung gelten die AGB als gelesen und akzeptiert.

Die Preisliste von YARD bzw. die dem Auftrag zugrundeliegende Kostenschätzung ist Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Eine Bestätigung per E- Mail ist ausreichend.

Generelle Vermietung
YARD vermietet an den AG die in der Auftragsbestätigung genannten Räumlichkeiten für die dort festgelegte Dauer und Konditionen.

Offerten
Von YARD erstellte Offerten haben eine Gültigkeitsdauer von 30 (dreissig) Tagen. Angebote gelten nicht automatisch für Folgeaufträge.

Nutzungsrecht
Das Recht zur Nutzung steht ausschliesslich dem AG zu. Eine Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist unzulässig.

Leistungsort und Mängelrüge
Leistungsort für alle von YARD zu erbringenden Leistungen befinden sich in den Räumlichkeiten in Rothenburg. Der AG hat sich bei der Übernahme von der ordnungsgemässen Beschaffenheit, der übernommenen Räume sowie von Mobiliar und Technik zu überzeugen. Rügt er etwaige Mängel nicht unmittelbar bei Beginn des Mietverhältnisses, so gilt die Ordnungsmässigkeit der Leistung als von ihm anerkannt.

Ursprungszustand nach Beendigung der Vertragsdauer
Nach Beendigung der Vertragsdauer werden alle angemieteten Räume auf Rechnung des AG aufgeräumt, gereinigt, in den ursprünglichen Zustand versetzt. Dieses ist in der Regel als Kostenpunkt in der Kostenschätzung mit angegeben.

Parken
Parkplätze sind unmittelbar vor dem Studiogebäude vorhanden, ein fester Anspruch auf Parkplätze besteht, sofern nicht anders vereinbart, nicht. YARD bemüht sich jeweils ein Parkplatz dem AG freizuhalten. Weitere öffentliche Parkplätze befinden sich in der Nähe.

Anstrich Hohlkehle
Die Hohlkehle wird kostenpflichtig weiss zurückgestrichen, falls diese stark verschmutzt ist und ein säubern nicht möglich ist, oder es keine anderen Absprachen zwischen YARD und dem AG gibt. Sollten durch die Produktion Gebrauchsspuren entstehen, werden diese dem AG in Rechnung gestellt.

Equipment
Mit der Inanspruchnahme der Räumlichkeiten erhält der AG die Möglichkeit, bestehendes hausinternes Lichtequipment zu nutzen. Dieses Equipment kann zur Grundmiete hinzugebucht werden. Eine Garantie auf die Verfügbarkeit (insbes. bei möglichen Parallelproduktionen) und über die Funktionstüchtigkeit des im Studio vorhandenen Equipments, kann nicht gegeben werden.

Der AG ist verpflichtet, die ihm überlassenen Gegenstände pfleglich zu behandeln und ordnungsgemäss zu verwahren. Er ist nicht befugt, sie an Dritte weiterzuvermieten oder zu überlassen. Dem AG ist es freigestellt eigenes Equipment mitzubringen und auf eigene Gefahr einzusetzen. Hierbei ist vom AG sicherzustellen, dass die Stromanschlüsse von YARD nicht beschädigt werden.

Tonfestigkeit
YARD weist darauf hin, dass die Tonfestigkeit nicht wie in einem Tonstudio gegeben ist. Bei allen Massnahmen, die ergriffen werden, um Störgeräusche bei Filmaufnahmen mit Ton abzuwenden bzw. zu minimieren, wird für trotzdem auftretende Störungen keine Verantwortung übernommen.

Anmeldepflicht Tiere
Der AG ist verpflichtet Tiere, die bei einer Produktion eingesetzt werden oder diese begleiten, zuvor schriftlich oder fernmündlich anzumelden. YARD behält sich vor, dem Einsatz der Tiere im Studio zu widersprechen. Auf die Tiere ist während der Mietdauer Acht zu geben und, wenn immer möglich, an der Leine zu führen. Die Behebung etwaiger Schäden, die durch die Tiere an den Studioflächen oder der technischen Einrichtung entstehen, werden durch YARD dem AG in Rechnung gestellt.

Anmeldepflicht Pyrotechnik, Feuer, Wasser, Special Effects
Die Planung des Einsatzes von Feuer, Wasser oder anderen Special-Effects-Techniken ist seitens des AG vor Beginn der Mietdauer bei YARD anzumelden. YARD behält sich vor diesem Einsatz zu widersprechen, sofern anzunehmen ist, dass die Mietflächen zu Schaden kommen.

Anmeldepflicht
Der AG stellt YARD alle für die Auftragsdurchführung relevanten Informationen rechtzeitig zur Verfügung.

Stromabrechnung / Heizabrechnung
Strom- und Heizkosten sind in der Mietkaution inkludiert. YARD behält sich vor, falls der AG eine besonders starke Beheizung benötigt, zusätzliche Kosten zu verrechnen.

Internetnutzung/WLAN
Auf dem Betriebsgelände von YARD besteht ein WLAN-Zugang. YARD gestattet dem AG als Gefälligkeit, jederzeit widerruflich und unentgeltlich, dieses WLAN als Zugang zum Internet zu nutzen. Ein Recht auf Ausfallsicherheit besteht nicht. Die Funktionsfähigkeit des WLAN kann nicht gewährleistet werden, da der Zugang auch von äusseren Faktoren abhängig ist. YARD ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen, weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des AG ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschliessen.

Das WLAN ermöglicht nur den Zugang zum Internet. Die abgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch STUDIO, insbesondere nicht daraufhin, ob sie Schadsoftware enthalten. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des AG. Der Inhaber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf des Endgerät gelangt.

Zufälliger Untergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung der Mietsache und übernommene Gegenstände geht mit der Übergabe an den AG auf ihn über.

Schadlosigkeit der Mietsache und Gegenstände
Der AG haftet für die Vollständigkeit und Schadlosigkeit der Mietsache und der übergebenen Gegenstände bei Rückgabe. Er haftet für alle Sach- oder Personenschäden, die im unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang mit der Studiobenutzung durch ihn entstehen.

Unfallverhütung und Rauchverbot
Der AG ist für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich. Des Weiteren ist der AG für die Einhaltung des strikten Rauchverbots in allen Räumlichkeiten von YARD sowie dem ganzen Gebäude IM DOCK verantwortlich.

Anzeigen von Schäden
Während der Mietzeit notwendig werdende Reparaturen gehen zu Lasten des AG, sofern dieser den Schaden verursacht hat. Der AG hat von allen, während der Mietzeit auftretenden Schäden, YARD unverzüglich schriftlich Anzeige zu geben.

Verlust von Gegenständen
Abhandengekommene oder zerstörte Gegenstände sind nach Wahl von YARD entweder vom AG auf dessen Kosten durch gleichwertige Gegenstände zu ersetzen oder werden dem AG zusätzlich in Rechnung gestellt.

Versicherung
Der AG ist verpflichtet, die Mietsache und alle übernommenen Gegenstände gegen alle Risiken, für die er oder Dritte nach diesen Bedingungen oder dem Einzelvertrag YARD gegenüber einzustehen hat, ausreichend zu versichern. Insbesondere das Haftungsrisiko gegenüber aller mitwirkenden Personen. YARD ist der Abschluss entsprechender Versicherungen jederzeit nachzuweisen.

Drittpersonen
Gäste dürfen sich niemals ohne Begleitung der AG in den Räumlichkeiten von YARD aufhalten.

Der AG ist persönlich verantwortlich für den Empfang von Gästen, einschliesslich Models, Fotografen und anderen Personen, mit denen er während des Zeitfensters interagiert.

In den Studios sind nur Gruppen mit einer maximalen Grösse von 10 Personen zugelassen. Ausser der AG meldet bei YARD vorgängig mehr Personen an.

Der AG, unabhängig davon, ob er die Buchung vorgenommen hat oder nicht, ist für die Weitergabe der Hausordnung an alle anwesenden Personen verantwortlich während des gebuchten Zeitfensters.

Ausfall oder Störung der Mietsache
YARD übernimmt keine Haftung für den Fall, dass dem AG oder Dritten durch Störung oder Ausfall der Mietsache Schäden, gleich welcher Art entstehen. Für diesen Fall hat der AG weder ein Zurückbehaltungsrecht noch das Recht zum Rücktritt vom Vertrage.

Verlust von Gegenständen
YARD übernimmt keine Haftung für den Verlust von Gegenständen des AG, die sich in den Räumlichkeiten von YARD befinden. Die Aufsichtspflicht gegenüber diesen Gegenständen liegt allein beim AG.

Rechnungsanerkennung
Rechnungen gelten nach Ablauf einer Frist von 5 Tagen nach Rechnungsdatum als anerkannt. Durch die Reklamation von Rechnungen wird in keinem Fall die Fälligkeit der in Rechnung gestellten Beträge aufgeschoben.

Zahlungen
Alle Zahlungen sind abzugsfrei sofort ab Rechnungsdatum auf eines der in der Rechnung angegebenen Konten zu überweisen. Mit der Buchung entsteht eine Zahlungsverpflichtung.

Zahlungsverzug
YARD behält sich vor, bei ausbleibenden Zahlungen nach 30 Tage ab Rechnungsdatum ein gängiges Mahnverfahren einzuleiten.

Weitergehende Rechte, die YARD wegen Verzugs zustehen, bleiben unberührt. Das Recht der Aufrechnung und Zurückbehaltung seitens des AG wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Getränke
Kaffee, Tee und Softdrinks sind nicht im Mietpreis enthalten. Der AG kann vor Ort Getränke aus dem Kühlschrank beziehen. Dieser werden dem AG nach dem Aufenthalt in Rechnung gestellt. Die Preise der Getränke sind vor Ort deklariert und können auch variieren.

Speisen
Der AG ist berechtigt, eigene Speisen und Getränke mitzubringen. Ein Kühlschrank sowie ein Gefrierfach ist vorhanden. Bei Voranmeldung kann YARD auch ein Catering organisieren. Für die gewünschten Speisen und Getränke ist der AG selbst verantwortlich. Verzehr von Speisen und Getränken auf Sofas, Sesseln und dem Bett ist nicht gestattet. Lediglich der Esstisch und die Kücheninsel sind dafür vorgesehen.

Buchung
Die kleinste Buchungseinheit beträgt 2 Stunden. Das grösste Zeitfenster beträgt 12 Stunden. Verfügbare Zeitfenster sind für den AG in der Online-Agenda jederzeit ersichtlich und buchbar.

Provisorische Reservation
Es können keine Termin vom AG provisorisch reserviert werden. Aufträge (Vermietungen) werden rechtswirksam durch eine schriftliche Auftragsbestätigung seitens YARD bzw. des AG auf Basis des in Schriftform erstellten Kostenvoranschlags, der Buchung über das Online-Buchungstool oder der zuvor fernmündlich übermittelten Kostenschätzung. Eine Bestätigung per E-Mail ist ausreichend.

Einlass
Der AG wird nicht vorgängig eingelassen. Erst bei Beginn der Mietzeit wird die Tür von YARD geöffnet und der AG eingelassen. Die 5 Minuten vor Mietbeginn basieren auf Kulanz.

Zeitfenster
Der Auf- und Abbau sowie die Rückführung des Raumes in den ursprünglichen Zustand muss innerhalb des gebuchten Zeitfensters erfolgen durch den AG.

Abgabe Räumlichkeiten
Nach Beendigung der Mietzeit hat der Mieter dafür zu sorgen, dass der Raum sauber hinterlassen und das Licht, Küchengeräte und Soundsystem ausgeschaltet wird. Das Studio ist so zu hinterlassen, wie ihr es vorgefunden wurde. Sollte es zu einer groben Verschmutzung kommen oder diese Bedingungen nicht beachtet werden, wird eine zusätzliche Reinigungspauschale verrechnet.

Auflösung Vertragsverhältnis
YARD ist berechtigt, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzverpflichtung, das Vertragsverhältnis vorzeitig zu lösen oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn der AG seine Zahlungen einstellt oder gegen ihn ein Antrag auf Einleitung eines gerichtlichen Vergleichs oder Konkursverfahren oder ein aussergerichtliches Vergleichsverfahren eingeleitet wird. Die gleichen Rechte stehen YARD zu, wenn der AG die Betriebssicherheit gefährdet oder in einer solch schwerwiegender Weise gegen seine vertraglichen Verpflichtungen verstösst, dass dies mit den Interessen von YARD nicht mehr zu vereinbaren ist. In den beiden letztgenannten Fällen bedarf es einer Abmahnung seitens YARD mit angemessener Frist.

Stornobedingungen
Tritt der AG vom Auftrag zurück, werden folgende Stornogebühren erhoben:

Eine Stornierung bis zu 30 Tagen ist kostenlos. Nach diesem Zeitraum wird eine Gebühr von 50% des Gesamtbetrags fällig. Bei einer Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor Mietbeginn werden 100% der Mietkosten berechnet.

In allen Fällen wird sich YARD bemühen einen anderen Mieter für die Ausfallzeit zu finden. Bereits beauftragte Fremdleistungen, wie z.B. Catering werden mit bis zu 100% berechnet.

Der AG ist verpflichtet, die Stornierung schriftlich YARD mitzuteilen.

Verschiebungen
Eine Verschiebung bis zu 14 Tagen ist kostenlos. Nach diesem Zeitraum wird eine Gebühr von 50% des Gesamtbetrags fällig. Bei einer Verschiebung innerhalb von 24 Stunden vor Mietbeginn werden 100% der Mietkosten berechnet. In allen Fällen wird sich YARD bemühen einen anderen Mieter für die Ausfallzeit zu finden. Bereits beauftragte Fremdleistungen, wie z.B. Catering werden mit bis zu 100% berechnet.

Der AG ist verpflichtet, die Verschiebung schriftlich YARD mitzuteilen.

Verlängerung
Wird mehr Zeit gewünscht als vorher vereinbart, muss der AG zusätzliche Stunden buchen. Dies ist nur möglich, wenn für den zusätzlich gewünschten Zeitraum noch keine andere Reservierung erfolgt ist. YARD kann niemals garantieren, dass der Platz ausserhalb des ursprünglich reservierten Teils des Tages genutzt werden kann.

Schlüssel
Der Schlüssel für den Zugang zum Objekt werden nur dem AG ausgehändigt. Dem AG ist es untersagt, diese Schlüssel an Dritte weiterzugeben. Die Schlüsselrückgabe ist unverzüglich nach Mietende in der vereinbarten Weise vorzunehmen. Türen müssen stets verschlossen sein beim Verlassen des Raums.Bleibt dir Rückgabe der Schlüssel aus oder kommen diese abhanden, müssen von der Verwaltung Kosten in Rechnung gestellt werden.

 Datenschutz 
Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten, gespeichert werden. YARD verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich.

Abschliessendes  
Die mit YARD abgeschlossenen Verträge unterliegen dem Schweizerischen Recht. 

Alle Änderungen und Ergänzungen die diese AGB betreffen, bedürfen der schriftlichen Form. 

YARD behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit abzuändern oder zu ergänzen.Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, oder werden, oder die Bestimmungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. 

Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmung tritt eine Regelung, die der beiderseitigen Interessen im Rahmen des Vertragsinhaltes am nächsten kommt.